Dürfen Zahnärzte Botulinumtoxin (Botox®) spritzen?

Die Frage, ob Zahnärzte Botulinumtoxin – oft umgangssprachlich als „Botox“ bezeichnet – spritzen dürfen, gewinnt zunehmend an Relevanz. Die Antwort lautet: Ja, Zahnärzte dürfen Botulinumtoxin spritzen, sofern eine zahnärztliche Indikation wie Bruxismus vorliegt. Das gilt auch für die extraorale Applikation, etwa in den M. masseter. Diese Form der Anwendung ist durch die zahnärztliche Approbation gedeckt, wie unter anderem die Bundeszahnärztekammer bestätigt.​

Da Botulinumtoxin in der Zahnmedizin nicht Teil des regulären Studiums ist, empfiehlt die Bundeszahnärztekammer den vorherigen Besuch einer strukturierten Fortbildung. Der sichere Umgang mit dem Präparat, die Kenntnis der anatomischen Strukturen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen sind essenziell – auch im Hinblick auf Berufshaftpflicht und Abrechnung.

Wichtig: Die Anwendung von Botulinumtoxin bei rein ästhetischen Indikationen, etwa zur Faltenbehandlung, fällt nicht automatisch in den Zuständigkeitsbereich von Zahnärzten und erfordert eine separate rechtliche Betrachtung (Heilpraktikerprüfung, mehr dazu im entsprechenden Blogbeitrag).

Fazit:
Laut Bundeszahnärztekammer dürfen Zahnärzte Botulinumtoxin zur Behandlung funktioneller Störungenen spritzen – sowohl intraoral als auch extraoral. Voraussetzung ist eine fachgerechte Indikationsstellung sowie der Nachweis entsprechender Expertise. Fragen Sie jedoch zwingend bei Ihrer Landeszahnärztekammer oder zuständigen Institution nach, bevor Sie die erste Behandlung durchführen.

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Extraorales Botox® durch Zahnärzte?

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