Was gilt bei der Berufshaftpflicht für Botulinumtoxin-Behandlungen in der Zahnarztpraxis?

Absicherung, Meldepflicht und typische Fallstricke bei BTX-Anwendungen

Wer Botulinumtoxin in der Zahnmedizin einsetzt – z. B. zur Behandlung von Bruxismus oder CMD – handelt medizinisch sinnvoll, bewegt sich aber außerhalb klassischer Kassenleistungen. Umso wichtiger ist die klare Klärung der Haftungssituation mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung.

🛡️ Ist BTX über die Berufshaftpflicht abgedeckt?

Grundsätzlich decken die meisten zahnärztlichen Berufshaftpflichtversicherungen nur Tätigkeiten ab, die unter die zahnärztliche Approbation fallen. Die Anwendung von BTX zur Behandlung funktioneller Störungen wie Bruxismus fällt nach aktueller Auffassung (u. a. Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer) in das zulässige Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes – sofern eine medizinische Indikation vorliegt.

Aber: Nicht jede Versicherung erkennt dies automatisch an. Daher gilt:

Unbedingt vor Behandlungsbeginn mit der Versicherung schriftlich klären, ob BTX-Anwendungen (therapeutisch und ggf. ästhetisch) abgedeckt sind.

⚠️ Ästhetische Anwendungen = Sonderfall

Wer BTX oder Hyaluron rein ästhetisch einsetzt, etwa zur Faltenglättung oder Lippenaugmentation, verlässt den klar definierten heilkundlichen Versorgungsauftrag der Zahnmedizin. Hier besteht in vielen Fällen kein Versicherungsschutz, außer es wurde explizit vereinbart.

Empfehlung:

  • Die Aussagen dieses Blogbeitrags selbst juristisch prüfen lassen

  • Zusatzmodul prüfen oder abschließen

  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung dokumentieren

  • Schriftliche Bestätigung der Deckung einholen

📌 Fazit

Die Anwendung von Botulinumtoxin ist nur dann rechtlich und wirtschaftlich sicher, wenn auch der versicherungstechnische Rahmen geklärt ist. Eine kurze Rücksprache mit einem Anwalt oder dem Versicherer schafft Klarheit – und schützt Sie im Ernstfall vor unangenehmen Überraschungen.

Weiter
Weiter

Kontraindikationen für die Behandlung mit Botulinumtoxin (auch beim Zahnarzt)?