Kontraindikationen für die Behandlung mit Botulinumtoxin (auch beim Zahnarzt)?

Wichtige Ausschlusskriterien für eine sichere BTX-Therapie in der Zahnmedizin

Botulinumtoxin ist eine bewährte und sichere Substanz zur Behandlung funktioneller Beschwerden wie Bruxismus oder CMD. Doch wie bei jeder medizinischen Maßnahme gibt es klare Kontraindikationen, die Zahnärzte kennen und beachten müssen, um ihre Patienten bestmöglich zu schützen.

Absolute Kontraindikationen

In folgenden Fällen darf keine BTX-Injektion erfolgen:

  • Bekannte Überempfindlichkeit oder Allergie gegen Botulinumtoxin A oder Bestandteile

  • Myasthenia gravis, Lambert-Eaton-Syndrom oder andere neuromuskuläre Überleitungsstörungen

  • Akute Infektion im Injektionsgebiet (z. B. Abszess, lokale Entzündung)

  • Schwangerschaft und Stillzeit

  • Kinder

  • Unklare Schmerzursache oder fehlende Indikation

⚠️ Relative Kontraindikationen – individuelle Abwägung erforderlich

Bei folgenden Konstellationen ist besondere Vorsicht geboten:

  • Einnahme von Aminoglykosiden oder Muskelrelaxanzien

  • Blutgerinnungsstörungen oder Einnahme von Antikoagulanzien (z. B. Marcumar, DOAKs)

  • Schwere psychiatrische Vorerkrankungen oder ausgeprägte Körperdysmorphie

  • Kognitive Einschränkungen, die eine adäquate Aufklärung und Einwilligung erschweren

In diesen Fällen sollte die Indikation besonders kritisch geprüft und – wenn nötig – in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt entschieden werden.

🧠 Merke für die Praxis

Eine gründliche Anamnese und Risikoaufklärung ist unerlässlich. Auch wenn BTX gut verträglich ist, schützt nur die sorgfältige Prüfung möglicher Kontraindikationen vor unerwünschten Ereignissen und rechtlichen Problemen.

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Was gilt bei der Berufshaftpflicht für Botulinumtoxin-Behandlungen in der Zahnarztpraxis?

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Was sind die Risiken einer Behandlung mit Botulinumtoxin in der Zahnmedizin?